Selbstbestimmt entscheiden

Unsere Angebote

Durch die ambulante Pflege und Betreuung ist es möglich, weiterhin im eigenen privaten Umfeld zu wohnen. Wir unterstützen Sie oder Ihren Angehörigen bei alltäglichen persönlichen Verrichtungen („Grundpflege“) sowie bei der Durchführung ärztlicher Verordnungen („Behandlungspflege“). Gerne beraten wir Sie umfassend zu pflegerischen Themen aber auch zur Finanzierung der Leistungen durch die Pflegeversicherung.
Unser Service beinhaltet beispielsweise folgende Leistungen:

  • Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei pflegerischen Fragestellungen, Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfsdiensten wie Essenslieferung oder Organisation von Fahrdiensten und Krankentransporten,
  • Erstellung eines Kostenvoranschlags, individuell und anschaulich,
  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen wie etwa Körperpflege, Ernährung, Förderung der Bewegungsfähigkeit,
  • häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung wie zum Beispiel Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen,
  • soziale Betreuungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Hilfe bei der Gestaltung des Alltags, bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte oder auch der Orientierung,
  • Hilfen bei der Haushaltsführung, zum Beispiel Kochen oder Reinigen der Wohnung.

Die Pflegeversicherung übernimmt für Menschen mit Pflegebedarf (mindestens Pflegegrad 2) als ambulante Pflegesachleistungen die Kosten für die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes für körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung bis zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbetrag (pro Monat). Dieser richtet sich nach dem Pflegegrad.
Darüber hinaus kann auch der Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat für Leistungen ambulanter Pflegedienste eingesetzt werden, um Unterstützung zu erhalten. In den Pflegegraden 2 bis 5 darf der Entlastungsbetrag jedoch nicht für Leistungen im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung genutzt werden, also zum Beispiel für die Unterstützung beim morgendlichen Waschen. Hierfür stehen vielmehr die unten genannten Sachleistungen zur Verfügung. In Pflegegrad 1 hingegen darf der Entlastungsbetrag auch für Leistungen ambulanter Pflegedienste im Bereich der Selbstversorgung verwendet werden.

Sachleistungen:

Pflegebedürftigkeit in Graden max. Leistungen (pro Monat in Euro)
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2 724
Pflegegrad 3 1363
Pflegegrad 4 1.693
Pflegegrad 5 2.095

Quelle: Bundesgesundheitsministerium

 

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